DIECKMANN Hinweisgebersystem

Wirtschaftskriminalität und andere illegale Geschäftspraktiken sind in hohem Maße schädigend für die DIECKMANN-Gruppe. Gesetzeskonformes und integres Verhalten bilden die Basis für unseren geschäftlichen Erfolg. Das bedeutet auch: Fehlverhalten tolerieren wir nicht. Jedem Hinweis auf mögliche Compliance-Verstöße gehen wir nach. Durch Ihren Hinweis kann Fehlverhalten frühzeitig aufgedeckt, gestoppt und Schaden von der DIECKMANN-Gruppe abgewendet werden. Über dieses Portal können Sie sicher und anonym Hinweise geben.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Mirko Heinrich, Leiter Personal, Recht, IT – Prokurist | Syndikusanwalt

Wie bin ich als Hinweisgeber geschützt?

Sie können über unser elektronisches Hinweisgebersystem anonym mit uns kommunizieren. Wenn Sie anonym bleiben möchten, geben Sie bei Ihrer Meldung bitte keine Daten und Informationen an, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Zudem sollten Sie kein technisches Endgerät (z. B. PC oder Smartphone) verwenden, das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Das elektronische Hinweisgebersystem wird von dem Unternehmen hintcatcher betrieben. Der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten haben für hintcatcher oberste Priorität. Die gespeicherten Hinweisdaten werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Dies bedeutet, dass ausschließlich der Hinweisgeber und ausgewählte Fallbearbeiter bei DIECKMANN Zugriff auf Hinweise haben. Der Schutz sowie die Sicherheit Ihrer Daten werden durch die ISO-27001-Zertifizierung des Webhosters bestätigt.

Welche Themen kann ich über dieses elektronische Hinweisgebersystem melden?

Sie können das Hinweisgebersystem verwenden, um eine Meldung abzugeben, wenn Sie den berechtigten Verdacht haben, dass ein/e Mitarbeiter/in, ein/e Vorgesetzte/r oder ein Organ der DIECKMANN-Gruppe gegen Richtlinien verstoßen hat, wie z. B.:

  • Wirtschaftskriminalität
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht
  • Insiderhandel oder Marktmanipulation
  • Embargo- oder Exportverstöße
  • Verstöße gegen den Datenschutz
  • Interessenkonflikte
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Gefährdung oder Verletzung von Menschenrechten oder Umweltschädigung

Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?

Hier erfahren Sie, wie Sie einen anonymen Hinweis geben können: PDF-Datei herunterladen

Hier gelangen Sie direkt zur Meldestelle: https://report.hintcatcher.com/beBcZAymzsbwC1XuZdxl

Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe trotzdem anonym?

Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens wählen Sie Pseudonym/Benutzername und Kennwort selbst. Diese Zugangsdaten sind ausschließlich für Sie sichtbar. Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten geben Sie bitte eine neue Meldung ab und richten einen neuen Postkasten ein. Bitte geben Sie möglichst die Referenznummer Ihrer alten Meldung an. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, sind hier die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht vorhanden.

Ihre Meldung wird durch modernste Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben möchten, geben Sie bitte keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Bitte verwenden Sie für Ihre Meldung kein technisches Endgerät (z. B. PC oder Smartphone), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Über den geschützten Postkasten wird Ihnen ein Mitarbeiter der DIECKMANN-Unternehmensgruppe Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht und gegebenenfalls auch Rückfragen stellen.

Schutz vor Repressalien für Mitarbeitende

Die DIECKMANN-Unternehmensgruppe duldet keine persönlichen Nachteile für Hinweisgeber. Verstöße gegen dieses Repressalienverbot werden als Compliance-Verstöße gewertet und arbeitsrechtlich geahndet.

Wer zur Abgabe von Hinweisen berechtigt ist

Zur Abgabe von Hinweisen berechtigt sind sämtliche Personen, die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden möchten. Die internen Meldestellen der DIECKMANN-Unternehmensgruppe stehen Beschäftigten ebenso wie Externen, z. B. Kunden, Geschäftspartnern oder anderen Personen offen, sofern diese Verstöße in Zusammenhang mit der DIECKMANN-Unternehmensgruppe melden wollen.